{"id":387,"date":"2026-06-01T08:45:37","date_gmt":"2026-06-01T08:45:37","guid":{"rendered":"https:\/\/mg-druck.de\/?page_id=387"},"modified":"2026-06-01T08:48:51","modified_gmt":"2026-06-01T08:48:51","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/mg-druck.de\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\">Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier k\u00f6nnen Sie sich unsere\u00a0<a href=\"https:\/\/mg-druck.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/MG_AGB.pdf\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/mg-druck.de\/wp-content\/uploads\/2026\/06\/MG_AGB.pdf\">AGB als PDF herunterladen<\/a>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Lieferungsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschlie\u00dflich aufgrund dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen. Sp\u00e4testens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Der Einbeziehung von allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers in Vertr\u00e4ge mit dem Lieferanten wird hiermit widersprochen. Zusatz- und Nebenabreden bed\u00fcrfen der gesonderten schriftlichen Best\u00e4tigung des Lieferanten, sofern sie mit Vertretern des Lieferanten vereinbart wurden, deren Vertretungsmacht nach dem Gesetz beschr\u00e4nkbar ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 2 Angebote<\/strong><br>Angebote sind bis zur schriftlichen oder fernschriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten freibleibend und unverbindlich. Zeichnungen, Abbildungen, Ma\u00dfe, Farben, Gewichte und sonstige Daten sind nur verbindlich, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wurde. Die Verkaufsangestellten des Lieferanten sind nicht befugt, m\u00fcndliche Nebenabreden zu treffen, oder m\u00fcndliche Zusicherungen zu geben, die \u00fcber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Eigentum und Urheberrecht an allen zum Angebot geh\u00f6rigen Unterlagen verbleiben beim Lieferanten. Diese Unterlagen d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden und sind auf Verlangen unverz\u00fcglich an den Lieferanten zur\u00fcckzugeben, insbesondere wenn der Auftrag nicht erteilt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 3 Preise<\/strong><br>Ma\u00dfgeblich sind die, in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten genannten Preise, zuz\u00fcglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise beinhalten nicht die Verpackung, Versendungskosten und Versicherungen. Erh\u00f6hen sich nach der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung die Bezugspreise oder die tariflichen L\u00f6hne, so ist der Lieferant berechtigt, die hierdurch verursachten Mehrkosten an den Auftraggeber weiterzugeben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 4 Zahlungen<\/strong><br>Zahlungen sind frei an die in der Auftragsbest\u00e4tigung des Lieferanten benannte Zahlstelle zu leisten. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr ist f\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlungen das Datum der vorbehaltlosen Gutschrift ma\u00dfgeblich. Der Lieferant ist berechtigt, Teilzahlungen zu fordern. Dies gilt insbesondere bei gr\u00f6\u00dferen Auftr\u00e4gen, die entsprechend der geleisteten Arbeit zu verg\u00fcten sind. Bei Bereitstellung gr\u00f6\u00dferer Papier- und Folienmengen oder besonderer Materialien kann der Lieferant hierf\u00fcr sofortige Bezahlung verlangen.<br>Die Bezahlung hat innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu erfolgen. Bei Bezahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum werden 2 % Skonto gew\u00e4hrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 5 Aufrechnungsverbot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ausschlu\u00df des Zur\u00fcckbehaltungsrechts Mit bestrittenen Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers findet eine Aufrechnung nicht statt. Die Aus\u00fcbung eines Zur\u00fcckbehaltungsrechts wegen solcher Gegenanspr\u00fcche ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit die Gegenforderungen rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 6 Zahlungsverzug<\/strong><br>Bei \u00dcberschreitung eines Zahlungstermins kommt der Auftraggeber auch ohne Mahnung<br>des Lieferanten in Verzug. F\u00fcr die Dauer des Verzuges werden Zinsen und Kosten in der<br>f\u00fcr Geldkredite bei Gesch\u00e4ftsbanken \u00fcblichen H\u00f6he berechnet. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so werden nach einer schriftlichen Mahnung auch alle anderen Forderungen des Lieferanten aus der laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung sofort f\u00e4llig. Bei vereinbarten Teilzahlungen wird in diesem Fall die gesamte Auftragssumme sofort f\u00e4llig.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 7 Verm\u00f6gensverschlechterungen<\/strong><br>Tritt in den Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnissen des Auftraggebers eine wesentliche Verschlechterung ein, so stehen dem Lieferanten die in den \u00a7\u00a7 324, 325 BGB bestimmten Rechte des Gl\u00e4ubigers zu. Eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse ist insbesondere anzunehmen, bei Konkurs- und Vergleichsantr\u00e4gen, Wechsel- und<br>Scheckprotest, Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen oder Ausfall eines B\u00fcrgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 8 Abnahme<\/strong><br>Der Auftraggeber hat Lieferungen und Leistungen innerhalb der in der Fertigstellungsanzeige des Lieferanten benannten Frist abzunehmen. Dies gilt auch f\u00fcr in sich abgeschlossene Teillieferungen und Teilleistungen. Unbeschadet eines Vorbehalts nach \u00a7 640 Abs. 2 BGB ist der Auftraggeber zur Verweigerung der Abnahme nur wegen wesentlicher M\u00e4ngel berechtigt. Ist nur ein Teil der Lieferung mit wesentlichen M\u00e4ngeln behaftet, so darf die Abnahme nur wegen dieses Teils verweigert werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 9 Abtretungsverbote<\/strong><br>Die Abtretung von Erf\u00fcllungs- und Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen gegen den Lieferanten ist ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 10 Eigentumsvorbehalt \/ Sicherheiten<\/strong><br>Bis zur Erf\u00fcllung aller Forderungen, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, die dem Lieferanten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung aus jedem Rechtsgrund gegen den Aufftraggeber jetzt oder k\u00fcnftig zustehen, werden dem Lieferanten die folgenden Sicherheiten gew\u00e4hrt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 10 v. H. \u00fcbersteigt.<br>Lieferungen bleiben Eigentum des Lieferanten. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen, ohne<br>Verpflichtung hieraus, f\u00fcr den Lieferanten als Hersteller. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Lieferanten durch Verbindung, Vermischung, Verarbeitung oder Umbildung, so wird bereits jetzt vereinbart, da\u00df das (Mit-) Eigentum des Auftraggebers wertanteilsm\u00e4\u00dfig (Rechnungswert) auf den Lieferanten \u00fcbergeht. Der Auftraggeber verwahrt das (Mit-) Eigentum des Lieferanten unentgeltlich. Ware, die im (Mit-) Eigentum des Lieferanten steht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Verpf\u00e4ndungs- und Sicherungs\u00fcbereignung von Vorbehaltsware sind unzul\u00e4ssig. \u00dcbertr\u00e4gt der Auftraggeber das ihm an Vorbehaltsware zustehende Anwartschaftsrecht und erwirbt er daf\u00fcr eine Forderung, so tritt er diese Forderung, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, bereits jetzt in vollem Umfang an den Lieferanten ab. Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgem\u00e4\u00df nachkommt, ist er unwiderruflich erm\u00e4chtigt, die an den Lieferanten abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzuziehen. Bei Zugriffen Dritter auf Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Lieferanten hinzuweisen und den Lieferanten unverz\u00fcglich zu benachrichtigen. Das gleiche gilt f\u00fcr Forderungen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 11 Verwertung der Sicherheiten<\/strong><br>Der Lieferant ist zur Verwertung der im \u00a7 10 benannten Sicherheiten berechtigt, wenn der Besteller durch erhebliche Pflichtverletzungen Sicherheiten gef\u00e4hrdet, oder sich in Zahlungsverzug befindet und nicht innerhalb eines Monats leistet, nachdem er unter Androhung der Verwertung zur Zahlung aufgefordert wurde. Bei Gefahr im Verzug k\u00f6nnen Androhung und Fristsetzung entfallen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr den Fall der Verm\u00f6gensverschlechterungen nach \u00a7 7. Unter den Voraussetzungen des Abs. 1 ist der Lieferant auch berechtigt, die Abtretung etwaiger Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf Herausgabe von Vorbehaltsware zu verlangen und Sicherungsabtretungen offenzulegen. Soweit das Abzahlungsgesetz keine Anwendung findet, liegt in der Zur\u00fccknahme oder Pf\u00e4ndung von Vorbehaltsware kein R\u00fccktritt vom Vertrag. Die Verwertung erfolgt nach Wahl des Lieferanten durch freih\u00e4ndigen Verkauf, Einziehung, Verrechnung oder dadurch, da\u00df das Sicherungsgut endg\u00fcltig beim Lieferanten verbleibt. Im Falle des freih\u00e4ndigen Verkaufs wird der tats\u00e4chlich erzielte Verkaufserl\u00f6s, in allen \u00fcbrigen F\u00e4llen der nach billigem Ermessen durch den Lieferanten zu bestimmende Wert des Sicherungsgutes auf die gesicherte Forderung angerechnet. Die Kosten der Verwertung einschlie\u00dflich der dabei anfallenden gesetzlichen Umsatzsteuer tr\u00e4gt der Auftraggeber.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 12 Liefer- und Leistungszeit<\/strong><br>Die Vereinbarung verbindlicher Lieferfristen und Liefertermine bedarf der Schriftform. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbest\u00e4tigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom<br>Auftraggeber zu beschaffenden Unterlagen und Materialien, sowie dem Eingang der vereinbarten Teilzahlungen. F\u00fcr die Dauer der Pr\u00fcfung von Andrucken, Fertigungsmustern, Klischees usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils gehemmt, und zwar vom Tag der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tag des Eintreffens seiner Stellungnahme. Liefer- und Leistungsverz\u00f6gerungen auf Grund h\u00f6herer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Lieferanten die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren \u2013 hierzu geh\u00f6ren insbesondere Krieg, Streik, Aussperrung, Aufruhr, Kohlen- und Kraftmangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschr\u00e4nkungen, auch soweit diese in einem fremden Betrieb auftreten, von dem die Herstellung oder der Transport abh\u00e4ngig ist \u2013 hat der Lieferant auch bei verbindlich zugesagten Fristen und Terminen zu vertreten. Sie berechtigen den Lieferanten, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuz\u00fcglich einer angemessenen Anlauffrist hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erf\u00fcllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Dauert die Behinderung l\u00e4nger als 3 Monate, so ist der Besteller nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erf\u00fcllten Teils und soweit die teilweise Erf\u00fcllung f\u00fcr ihn kein Interesse hat, auch vom ganzen Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 13 Gefahren\u00fcbergang<\/strong><br>Die Gefahr geht auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Versandbereitschaft angezeigt ist. Ist die Versendung des Liefergegenstandes durch den Lieferanten zu bewirken, so geht die Gefahr auf den Auftraggeber \u00fcber, sobald die Sendung an die, den Transport ausf\u00fchrende Person \u00fcbergeben worden ist, oder zwecks Versendung das Lager des Lieferanten verlassen hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 14 Gew\u00e4hrleistung<\/strong><br>Der Lieferant gew\u00e4hrleistet, da\u00df die Produkte und Leistungen frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln sind und die zugesicherten Eigenschaften aufweisen. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt zwei Jahre. Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverz\u00fcglich sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel k\u00f6nnen nur binnen einer Frist von 8 Tagen nach Empfang der Ware ger\u00fcgt werden, jedoch nicht mehr nach deren Weiterverarbeitung. F\u00fcr von Dritten bezogene Materialien und erbrachte Leistungen ist die Gew\u00e4hrleistung des Lieferanten zun\u00e4chst auf die Abtretung, der diesen gegen\u00fcber bestehenden Anspr\u00fcche, beschr\u00e4nkt. Vor einer Inanspruchnahme des Lieferanten ist der Auftraggeber in diesen F\u00e4llen zur gerichtlichen Geltendmachung der abgetretenen Anspr\u00fcche verpflichtet. Bei vom Auftraggeber beschafften Materialien hat dieser zu beweisen, da\u00df etwaige M\u00e4ngel der Ware nicht auf die Beschaffenheit des von ihm zur Verf\u00fcgung gestellten Materials zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. Die Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche des Auftraggebers sind zun\u00e4chst auf Nachbesserung beschr\u00e4nkt. Wahlweise ist der Lieferant statt dessen berechtigt eine Ersatzlieferung, oder Ersatzleistung vorzunehmen. F\u00fcr die Nachbesserung ist dem Lieferanten eine angemessene Frist einzur\u00e4umen. Sie ist ausgeschlossen, wenn Sie f\u00fcr den Lieferanten einen unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Aufwand bedeutet. Schl\u00e4gt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Verg\u00fctung oder R\u00fcckg\u00e4ngigmachung des Vertrages verlangen. Das gleiche gilt, wenn die Schadloshaltung bei Dritten fehlschl\u00e4gt oder unzumutbar wird. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Lieferanten infolge Unleserlichkeit des Manuskripts nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Ab\u00e4nderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der daf\u00fcr aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturabz\u00fcge und Andrucke sind vom Auftraggeber sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen und dem Lieferanten druckreif erkl\u00e4rt zur\u00fcckzugeben. Der Lieferant haftet nicht f\u00fcr vom Auftraggeber \u00fcbersehene Fehler. Fernm\u00fcndlich aufgegebene \u00c4nderungen bed\u00fcrfen der schriftlichen Best\u00e4tigung. Bei kleineren Druckauftr\u00e4gen und gesetzten Manuskripten ist der Lieferant nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu \u00fcbersenden. Wird die \u00dcbersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschr\u00e4nkt sich die Haftung f\u00fcr Satzfehler auf grobe Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei \u00c4nderung nach Druckgenehmigung gehen alle Spesen, einschlie\u00dflich der Kosten des Maschinenstillstandes zu Lasten des Auftraggebers. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringf\u00fcgige Abweichungen vom Original nicht als Mangel. Das selbe gilt f\u00fcr geringf\u00fcgige Abweichungen zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck. Die vorstehenden Abs\u00e4tze regeln die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr Lieferungen und Leistungen abschlie\u00dfend. Sonstige Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche wegen des Fehlens solcher zugesicherter Eigenschaften, die den Auftraggeber gegen das Risiko von Mangelfolgesch\u00e4den absichern sollen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 15 Haftungsbeschr\u00e4nkung<\/strong><br>Schadensersatzanspr\u00fcche aus Pflichtverletzungen gleich welcher Art, einschlie\u00dflich solcher, die w\u00e4hrend der Vertragsverhandlungen begangen werden, sowie aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen den Lieferanten, als auch gegen dessen Organe, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vors\u00e4tzliches oder grobfahrl\u00e4ssiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 16 Vom Auftraggeber beschafftes Material<\/strong><br>gleichviel welcher Art, ist dem Lieferanten frei Haus zu liefern. Der Eingang wird best\u00e4tigt ohne \u00dcbernahme der Gew\u00e4hr f\u00fcr die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Menge. Bei gr\u00f6\u00dferen Posten sind die mit der Z\u00e4hlung oder gewichtsm\u00e4\u00dfigen Pr\u00fcfung verbundenen Kosten sowie die Lagerspesen zu erstatten. Bei Zurverf\u00fcgungstellung des Materials durch den Auftraggeber bleiben das Verpackungsmaterial und die Abf\u00e4lle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzungen und dergl. Eigentum des Lieferanten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 17<\/strong>&nbsp;Skizzen, Entw\u00fcrfe, Probedrucke und Muster<br>werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 18 Urheberrecht<\/strong><br>F\u00fcr die Pr\u00fcfung des Rechts der Vervielf\u00e4ltigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Der Auftraggeber stellt den Lieferanten sowie dessen Organe, Erf\u00fcllungs- und Verrichtungsgehilfen von jeglichen Anspr\u00fcchen Dritter, gleich welcher Art frei, die sich aus der unzul\u00e4ssigen Vervielf\u00e4ltigung von zur Verf\u00fcgung gestellten Druckvorlagen ergeben. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielf\u00e4ltigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entw\u00fcrfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdr\u00fccklicher anderweitiger Regelung, dem Lieferanten. Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung des Lieferanten nicht zul\u00e4ssig. Lithographien, Pausen, Handausz\u00fcge, Druckplatten (Steine, Metallplatten usw.), Kopiervorlagen (Negative und Diapositive auf Film oder Glas), Klischees, Matern, Pr\u00e4geplatten, Rahmen, Siebe, Schablonen, Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum des Lieferanten, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Lieferant ist nicht verpflichtet, Umdrucke von Lithographien und Kopien von Kopievorlagen an den Besteller zu liefern.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 19 Versicherungen<\/strong><br>Wenn die dem Lieferanten \u00fcbergebenen Manuskripte, Originale, Druckst\u00f6cke, Papiere, lagernde Drucksachen oder sonstige eingebrachte Sachen gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 20 Mehr- oder Minderlieferung<\/strong><br>Im Allgemeinen wird die volle vorgeschriebene Auflage geliefert. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzunehmen. Der Prozentsatz erh\u00f6ht sich bei Farben- oder besonders schwierigen Drucken auf 15%. Zus\u00e4tzlich erh\u00f6hen sich die Prozents\u00e4tze der Mehr- oder Minderlieferung, wenn das Material von dem Lieferanten auf Grund der Lieferungsbedingungen der betr. Fachverb\u00e4nde beschafft wurde, um deren Toleranzs\u00e4tze.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-left wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7 21 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><br>f\u00fcr alle aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis entstehenden Anspr\u00fcche und Rechtsstreitigkeiten einschlie\u00dflich Wechsel- und Urkundenprozesse ist N\u00fcrnberg.<\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Hier k\u00f6nnen Sie sich unsere\u00a0AGB als PDF herunterladen. 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